Planungs- und Baustellenkoordination

Auf Baustellen ist das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden doppelt so hoch wie im Durchschnitt; bei tödlichen Unfällen ist das Risiko dreimal so hoch. Ein wesentlicher Grund dafür sind organisatorische Mängel bei der sicherheitstechnischen Abwicklung der Baustelle. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat die Aufgabe/das Ziel, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter durch eine geordnete Sicherheitskoordination mit den darin vorgesehenen Maßnahmen (Bestellung von Koordinatoren, Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes - SiGe-Plans - sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten) herabzusetzen.

Der Bauherr ist in die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeiterInnen mit eingebunden.

Beilage Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)